Teilnahmebedingungen

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Teil­nah­me­be­din­gun­gen zu dem Gewinnspiel-Post vom 23.01.2017 auf facebook.com/sekurtech

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Das Gewinn­spiel star­tet am 23.01.2017 um 18.30 Uhr und endet am 30.01.2017 um 16.00 Uhr.

  1. Das Gewinn­spiel steht in kei­ner Ver­bin­dung zu Face­book und wird in kei­ner Weise von Face­book gespon­sert, unter­stützt oder organisiert.
  2. Wir ver­lo­sen unter allen Per­so­nen, die Fan der Facebook-Seite sekur­tech sind und den Gewinn­spiel­bei­trag liken und kom­men­tie­ren, 1x 2 Sitz­platz­kar­ten für das Bun­des­li­ga­spiel TSG 1899 Hof­fen­heim — 1. FSV Mainz 05. Das Spiel fin­det am Sams­tag, 04.02.2017 um 15.30 Uhr in der Rhein-Neckar-Arena in Sins­heim statt. Die Ver­sand­kos­ten für die Tickets über­neh­men selbst­ver­ständ­lich wir.
  3. Teil­nah­me­be­rech­tigt sind Per­so­nen aus Deutsch­land, da der Ver­sand aus­schließ­lich inner­halb die­ses Lan­des erfolgt.
  4. Bei­träge, die gegen deut­sches Recht und oder das Copy­right ver­sto­ßen wer­den nach Kennt­nis­nahme ohne Ankün­di­gung ent­fernt. Ebenso wer­den Bei­träge mit Mani­pu­la­ti­ons­ver­su­chen ent­fernt. Der Teil­neh­mer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
  5. Teil­neh­men kön­nen alle natür­li­chen und geschäfts­fä­hi­gen Per­so­nen mit einem Min­dest­al­ter von 14 Jah­ren. Mitarbeiter/innen der Ver­an­stal­te­rin und deren Ver­wandte sind von der Teil­nahme aus­ge­schlos­sen. Bei Teil­nah­men ab 16 oder 18 wird dies geson­dert im jewei­li­gen Gewinn­spiel ver­merkt. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Teil­nahme damit ein­ver­stan­den, dass im Gewinn­falle sein/ihr Name und/oder Bild im Inter­net ver­öf­fent­licht wird. Die Teil­nahme ist nur inner­halb der in der Gewinn­spiel­be­schrei­bung genann­ten Frist mög­lich. Der Rechts­weg ist ausgeschlossen.
  6. Wir behal­ten uns das Recht vor, das Gewinn­spiel anzu­pas­sen, zu ändern oder sogar abzu­bre­chen, falls das not­wen­dig ist.
  7. Am Ende des Gewinn­spiel­zeit­raums wer­den alle Likes und alle Fotos oder Kom­men­tare in der Kom­men­tar­funk­tion ange­se­hen und der/die per Zufall ermit­telte Gewinner/in erhält die bei­den Tickets. Wir schrei­ben den/die Gewinner/in dann per Face­book Nach­richt an und ermit­teln die nöti­gen Daten für den Versand.
  8. Die von uns erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den im Rah­men der Ver­trags­ab­wick­lung an das mit der Lie­fe­rung beauf­tragte Trans­port­un­ter­neh­men wei­ter­ge­ge­ben, soweit dies zur Lie­fe­rung der Ware erfor­der­lich ist.
  9. Du hast ein Recht auf unent­gelt­li­che Aus­kunft über deine gespei­cher­ten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung die­ser Daten. Wenn du Fra­gen zur Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung oder Nut­zung dei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hast, kon­tak­tiere uns bitte. Das gilt auch für Aus­künfte, Sper­rung, Löschungs– und Berich­ti­gungs­wün­sche hin­sicht­lich dei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sowie für Wider­rufe erteil­ter Ein­wil­li­gun­gen. Die Kon­takt­adresse fin­dest du in unse­rem Impressum.
  10. Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung – Abtre­tung Bild­rechte. Du erteilst der SEKURTECH Sicher­heits­tech­nik GmbH die Ein­wil­li­gung, dass Fotos oder Film­auf­nah­men von dei­ner Per­son ange­fer­tigt wer­den dür­fen oder du sekur­tech ein Foto von dir zur Ver­fü­gung stellst, des­sen Urhe­ber­recht du inne­hast. Die Fotos oder Film­auf­nah­men dür­fen zeit­lich, räum­lich, sach­lich und inhalt­lich unbe­schränkt ver­öf­fent­licht (auch z.B. bei Face­book, Ins­ta­gram, Google+, Pin­te­rest oder für Anzei­gen bei Google AdWords) wer­den. Du trittst die Nut­zungs­rechte an dei­nem Bild an die SEKURTECH Sicher­heits­tech­nik GmbH ab. sekur­tech nimmt diese Abtre­tung an und sichert inso­weit den not­wen­di­gen Daten­schutz. Und noch eine kleine Beleh­rung. Du bist hier­mit über den Inhalt § 22 des Geset­zes das Urhe­ber­recht an Wer­ken der bil­den­den Künste und der Foto­gra­fie (Kunst­UrhG) aus­drück­lich belehrt wor­den. Der Inhalt § 22 Kunst­UrhG lau­tet wie folgt: (Recht am eige­nen Bild) Bild­nisse dür­fen nur mit Ein­wil­li­gung des Abge­bil­de­ten ver­brei­tet oder öffent­lich zur Schau gestellt wer­den. Die Ein­wil­li­gung gilt im Zwei­fel als erteilt, wenn der Abge­bil­dete dafür, dass er sich abbil­den lässt, eine Ent­loh­nung erhält. Nach dem Tode des Abge­bil­de­ten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jah­ren der Ein­wil­li­gung der Ange­hö­ri­gen des Abge­bil­de­ten. Ange­hö­rige im Sinne die­ses Geset­zes sind der über­le­bende Ehe­gatte oder Lebens­part­ner und die Kin­der des Abge­bil­de­ten und, wenn weder ein Ehe­gatte oder Lebens­part­ner, noch Kin­der vor­han­den sind, die Eltern des Abge­bil­de­ten. Wir respek­tie­ren selbst­ver­ständ­lich dei­nen Wunsch, dein Bild umge­hend von allen Platt­for­men zu löschen, wenn du uns schrift­lich dar­auf hin­weist. Gib uns ein­fach Bescheid. Wir ach­ten dar­auf, dass du bei von uns erstell­ten Inhal­ten von dei­ner Scho­ko­la­den­seite dar­ge­stellt wirst. Ehrensache!

Bei Fra­gen, wende dich jeder­zeit direkt an uns: info@sekurtech.de